13.02.2012 - Regionaler Energierichtplan
Mitwirkungsverfahren
Der Gemeinderat führt, gestützt auf Artikel 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985, das Mitwirkungsverfahren zum Energierichtplan Bätterkinden/Utzenstorf/Wiler durch.
Der Energierichtplan Bätterkinden/Utzenstorf/Wiler schafft die planerischen Voraussetzungen für die raumrelevanten Massnahmen im Energiebereich. Die Unterlagen können in der Zeit vom 16. Februar bis 6. Mai 2012 bei der Gemeinde Bätterkinden, Bahnhofstrasse 4, 3315 Bätterkinden, während den Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind bis spätestens am 6. Mai 2012 an die Einwohnergemeinde Bätterkinden, zu Handen des Gemeinderates, zu richten.
Am Mittwoch, 7. März 2012, 20:00 Uhr, findet in der Saalanlage Bätterkinden (SAB) eine öffentliche Orientierung statt.
Gemeinderat
Mitwirkungsverfahren Regionaler Energierichtplan (1727 kb)
Kurzfassung Mitwirkung (3474 kb)
Erläuterungsbericht (1423 kb)
Massnahmen (118 kb)
Fragebogen Mitwirkung Energierichtplan (11 kb)
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