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Abstimmungen und Wahlen

Abstimmungen 2024
3. März 
9. Juni
22. September
24. November 

Wer darf abstimmen?
Abstimmen und wählen dürfen alle Schweizer Personen, die 18 Jahre alt und mündig sind. Mündige und bei der schweizerischen Vertretung angemeldete Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können zu eidgenössischen Vorlagen sowie bei den Nationalratswahlen ihre Stimme über den Korrespondenzweg abgeben. Je nach Kanton können sie zudem die Ständerätinnen und Ständeräte wählen.

Wie wird abgestimmt?
In der Schweiz kann sowohl persönlich wie auch brieflich abgestimmt werden. Den Stimmberechtigten werden die Abstimmungsmaterialien vor der Abstimmung bzw. vor der Wahl per Post zugestellt. Die Stimm- und Wahlzettel inkl. des unterschriebenen Stimmausweises (dient zur Identifizierung der Person) können bis zu einem gewissen Datum zurückgeschickt werden. Am Abstimmungs- bzw. Wahlwochenende sind Stimmlokale geöffnet, wo die Stimmberechtigten an der Urne ihre Stimm- und Wahlzettel einwerfen können.

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Briefliche Stimmabgabe
Letze Briefkastenleerung (Eingang Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 4) am Abstimmungs- oder Wahltag: 07.30 Uhr.

Stimmabgabe an der Urne
Schulanlage Dorfmatt, Bätterkinden: Abstimmungs- oder Wahlsonntag von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr.

Wann wird abgestimmt?
Im Allgemeinen werden pro Jahr nach einem rechtlich festgelegten Schlüssel vier Abstimmungsdaten bestimmt, an denen eidgenössische, kantonale und kommunale Vorlagen dem Stimmvolk unterbreitet werden. Die Schweizerische Bundeskanzlei informiert umfassend über die Abstimmungs- und Wahltermine.

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