Amtliche Feuerungskontrolle
Amtliche Feuerungskontrolle
Informationen für Privatpersonen & Anlagenbesitzer/-innen
Seit August 2025 ist die amtliche Feuerungskontrolle von «kleinen Feuerungen» liberalisiert. Das bedeutet, dass Besitzerinnen oder Besitzer einer Öl-, Gas- oder Holzfeuerung wählen können, wer die Kontrolle bei ihrer Feuerung durchführen soll. Um die Qualität der Messungen sicherzustellen, müssen sich Messunternehmen für die Kontrollen konzessionieren lassen.
Konzessioniertes Messunternehmen finden
Das gilt als «kleine Feuerungen»:
Liberalisiert wird die Feuerungskontrolle für folgende «kleinen» Feuerungen:
- Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 1 Megawatt
- Feuerungsanlagen mit Holz mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 70 Kilowatt
Kontrollintervall
Mit der amtlichen Feuerungskontrolle überprüft der Kanton bei Öl-, Gas- oder Holzfeuerungen regelmässig, ob die Feuerungsanlage korrekt funktioniert und die Luft nicht unnötig mit Schadstoffen belastet wird. Gemäss Luftreinhalte-Verordnung (LRV) des Bundes müssen Holz-, Öl- und Gasfeuerungen regelmässig gemäss folgender Intervalle kontrolliert werden.
- Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu einem Megawatt: alle zwei Jahre
- Feuerungsanlagen mit Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu einem Megawatt: alle vier Jahre
- Feuerungsanlagen mit Holz bis 70 Kilowatt Feuerungswärmeleistung: alle vier Jahre bzw. Feuerungen mit den Brennstoffen Kohle und Restholz: alle zwei Jahre
Sobald die amtliche Feuerungskontrolle bei Ihrer Feuerungsanlage ansteht, wird Ihnen das mit einem Schreiben des Amts für Umwelt und Energie per Post mitgeteilt.

