Damit Fliessgewässer ihre natürliche Funktion erfüllen und die am Wasser bereits bestehenden Recht sowie die Interessen der Unterlieger gewahrt werden…
Der Gemeinderat Bätterkinden bringt gestützt auf Artikel 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 BauV die geringfügigen Änderungen aus…