Die vom Gemeinderat am 12. August 2024 erlassenen Änderungen der Benützungs- und Gebührenverordnung Gemeindeliegenschaften 2014 treten, unter Vorbehalt allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend per 1. August 2024 in Kraft.
Die Änderungen liegen vom 23. August 2024 bis am 23. September 2024 bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Gegen den Erlass kann während der Auflagefrist beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau, Beschwerde erhoben werden.
Gemeinderat Bätterkinden
Änderungen der Benützungs- und Gebührenverordnung Gemeindeliegenschaften