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Änderung des Gesetzes und der Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer

Per 1. Februar 2024 wurde das kantonale Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer sowie die Verordnung dazu angepasst.

Die Gemeinden im Kanton Bern müssen neu zwingend die Dienstleistung digitaler Umzug anbieten. Die persönliche Anmeldung am Schalter ist nach wie vor möglich. In Bätterkinden können Sie sich bereits seit Februar 2022 mit eUmzugCH an- oder abmelden.

Mit der Gesetzesänderung verschwindet der Heimatschein im Kanton Bern. Bei der Anmeldung von Schweizerinnen und Schweizern werden die Daten ausschliesslich über die digitale Schnittstelle vom Zivilstandsamt bezogen. Die Niederlassungsausweise, welche bisher als Quittung für den deponierten Heimatschein ausgestellt wurden, entfallen ebenfalls.

Für eine persönliche Anmeldung am Schalter bringen Schweizerinnen und Schweizer ihren Pass oder ihre Identitätskarte zur Verifikation mit.

Was passiert mit meinem hinterlegten Heimatschein bei der Gemeindeschreiberei?
Dieser bleibt vorerst bei der Gemeindeschreiberei hinterlegt.

Was passiert mit meinem Heimatschein, wenn ich aus Bätterkinden wegziehe?
Der Heimatschein wird Ihnen ausgehändigt. Möglicherweise benötigen Sie ihn, wenn Sie in einen anderen Kanton wegziehen. Sofern Sie in eine andere bernische Gemeinde wegziehen, können Sie den Heimatschein behalten.

Was passiert mit meinem Heimatschein, wenn ich heirate oder scheide und damit meine Daten ändern?
Die Einwohnerkontrolle erhält die Mitteilung auf digitalem Weg. Der alte Heimatschein wird vernichtet. Es wird kein neuer Heimatschein bestellt.

Was passiert, wenn ich mich als Ausländer/Ausländerin einbürgern lasse?
Es wird kein Heimatschein ausgestellt. Ihre Daten sind bereits beim Zivilstandsamt erfasst und werden digital geändert.

Was passiert mit meinem Heimatschein, wenn ich versterbe?
Der Heimatschein wird vernichtet.

Ich werde bald volljährig. Brauche ich noch einen Heimatschein?
Nein, es wird kein Heimatschein für Sie ausgestellt. Bisher hat die Gemeindeschreiberei für volljährig werdende Personen Heimatscheine bestellt. Dies ist mit der neuen Regelung nicht mehr möglich.

Der Kanton Bern hat folgende Gebühren festgelegt:
- Anmeldung: CHF 20.00 pro volljährige Person
- Adressänderung innerhalb von Bätterkinden: CHF 20.00 pro volljährige Person
- Abmeldung in Bätterkinden: gratis
- Wohnsitzbestätigung oder andere Bescheinigungen: CHF 20.00 pro volljährige Person
- Anmeldung als Wochenaufenthalter in Bätterkinden: CHF 20.00 pro Person
- Adressänderung als Wochenaufenthalter/in innerhalb von Bätterkinden: CHF 20.00 pro Person
- Verlängerung Wochenaufenthalt: CHF 10.00 pro Person
- Ausstellen Dokument für Anmeldung als Wochenaufenthalter/in in einer anderen Gemeinde: CHF 20.00 pro Person

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