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Aufhebung von Erdbestattungsgräber auf dem Friedhof Bätterkinden

In Anwendung von Art. 28 des Bestattungs- und Friedhofreglements Bätterkinden vom 5. Dezember 2001, ist ab Juli 2026 die Aufhebung von Erdbestattungsgräber vorgesehen, bei welchen die reglementarische Ruhedauer von 30 Jahren abgelaufen ist. Die von der Aufhebung betroffenen Grabreihen sind vor Ort entsprechend gekennzeichnet.

Angehörige oder Beauftragte, die für den Unterhalt dieser Gräber aufkommen, werden gebeten, die Gräber bis spätestens 30. Juni 2026 abzuräumen. Über alle nach diesem Datum verbleibenden Grabmäler, Pflanzen und weiteren Grabschmuck wird die Gemeinde verfügen, damit die Arbeiten rechtzeitig aufgenommen werden können.

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