Erlasstitel
Reglement und Verordnung Förderprogramm Energie 2019
Datum der Inkraftsetzung
01.01.2027
Beschliessende Stelle
Gemeindeversammlung und Gemeinderat
Rechtsmittel / Einsichtnahme
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Gemeindeversammlung am 15. Juni 2026 genehmigte
Änderung des Reglements Förderprogramm Energie
am 1. Januar 2027 in Kraft tritt.
Die vom Gemeinderat am 30. März 2026 erlassene
Änderung der Verordnung Förderprogramm Energie
tritt, unter Vorbehalt allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Januar 2027 in Kraft.
Die Änderung der Verordnung liegt vom 22. Juni 2026 bis 21. Juli 2026 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann während der Auflagefrist beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. Beschwerde erhoben werden.
Änderung Verordnung Förderprogramm Energie 2019
Verordnung Förderprogramm Energie 2019
Kontaktstelle
Einwohnergemeinde Bätterkinden
Bahnhofstrasse 4
3315 Bätterkinden
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