Fakultatives Referendum
Nach Art. 13 Abs. 2 des Organisationsreglements der Gemeinde Bätterkinden beschliesst der Gemeinderat über neue, einmalige Ausgaben bis CHF 150‘000 abschliessend, bis CHF 300‘000 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums.
Folgender Gemeinderatsbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum:
Sanierung Rosenweg; Genehmigung Verpflichtungskredit von CHF 298’700
Ablauf der Referendumsfrist: 5. Juni 2023
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 75
Einreichungsstelle: Gemeinderat
Bahnhofstrasse 4
3315 Bätterkinden