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Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025 - Protokollauflage

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025 liegt gemäss Artikel 62 Abs. 1 des Organisationsreglements ab 12. Dezember 2025 bis 12. Januar 2026 bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Es sind auch Kopien erhältlich. 

Während der Auflagefrist kann gegen den Inhalt des Protokolls beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Protokoll GV vom 01.12.2025

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