Menu

Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024; Protokollauflage

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 liegt gemäss Artikel 62 Abs. 1 des Organisationsreglements ab 13. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025 bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Es sind auch Kopien erhältlich. 

Während der Auflagefrist kann gegen den Inhalt des Protokolls beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Protokoll GV vom 02.12.2024

Zum Seitenanfang