Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2023 liegt gemäss Artikel 62 Abs. 1 des Organisationsreglements ab 15. Dezember 2023 bis 15. Januar 2024 bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Es sind auch Kopien erhältlich.
Während der Auflagefrist kann gegen den Inhalt des Protokolls beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
Protokoll Gemeindeversammlung vom 04.12.2023
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