Weiterentwicklung Feuerwehren Emmental-Nord
Die Feuerwehrkommandos im Kreis Emmental Nord beabsichtigen, die zukünftigen Herausforderungen für die jeweiligen Feuerwehren und für die Region unter Beizug einer externen Fachbegleitung zu eruieren. Der Gemeinderat hat der Phase 1a (Analyse und Lösungsvarianten) und 1b (Grobkonzept) im Projekt zugestimmt und die damit verbundenen Mittel von CHF 3.30 je Einwohnerin und Einwohner zugesichert.
Kreditgenehmigung für EDV-Projekt
Nach einer Analyse der IT-Infrastruktur der Gemeindeverwaltung hat der Gemeinderat entschieden, aus dem Rechencenter der Talus Informatik AG auszusteigen und einen Server vor Ort einbauen zu lassen.
Dieser wird von der Firma Balz Informatik AG verwaltet, welche auch die Datensicherung vornimmt. Die Vorteile gegenüber der heutigen Lösung sind vor allem die bedeutend tieferen wiederkehrenden Kosten
und die wesentlich bessere Leistungsfähigkeit. Die Projektkosten für die Umstellung dürften bereits nach drei Jahren ausgeglichen sein. Der Gemeinderat hat einen Verpflichtungskredit von CHF 82'500 genehmigt. Die Umstellung erfordert eine Abschaltung der Systeme. Aus diesem Grund bleibt die Verwaltung am 9. Januar 2025 nachmittags und am 10. Januar 2025 geschlossen.
Kündigung Zusammenarbeitsvertrag
Der Grosse Rat des Kantons Bern hat die Änderung des Gesetzes zur Reinhaltung der Luft (Lufthygienegesetz, LHG) beschlossen. Mit dieser Gesetzesänderung wird der Vollzug der Feuerungskontrolle, der
bisher in den Verantwortungsbereich der Gemeinden fiel, auf den Kanton übertragen. Ab 1. August 2025 müssen Anlagebesitzerinnen und -besitzer die Messung selbst veranlassen: Sie können den Zeitpunkt
der Messung sowie das Messunternehmen selbst bestimmen. Somit wird der Zusammenarbeitsvertrag mit dem Feuerungskontrolleur gekündigt.
Kreditgenehmigung für Folgearbeiten im Bereich des Emmestegs
Im Rahmen der Bewilligung für den Neubau des Emmestegs wurde der Gemeinde von den kantonalen Stellen verschiedene Auflagen erteilt (wie beispielsweise eine Wiederaufforstung oder die Abtrennung der Waldflächen mit einem Holzzaun). Für diese zwingenden Folgearbeiten hat der Gemeinderat einen Kredit von CHF 10'000 gesprochen.
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