Menu

Auflage Konzessionsgesuch

Gesuchsteller
Amt für Landwirtschaft und Natur, Abteilung Naturförderung (ANF), Schwand 17, 3110 Münsingen

Projektverfasser
Amt für Landwirtschaft und Natur, Abteilung Naturförderung (ANF), Schwand 17, 3110 Münsingen

Gesuch
Erteilung einer Bewilligung für die saisonale Wasserentnahme aus der Urtenen zur Speisung von Amphibienweihern für eine Dauer von 40 Jahren. Die Entnahme aus der Urtenen erfolgt jährlich von März bis August (184 Tage) durch eine installierte Solarpumpe mit einer variablen Wasserentnahmemenge von 0 bis maximal von 50l/min (0.83 l/s). Die jährliche Entnahmemenge beträgt rund 3000 m3. Ausserhalb des Bewässerungszeitraums wird die mobile Solarpumpe entfernt. Das Holzgerüst für die Pumpe bleibt vor Ort und wird im Folgejahr wieder verwendet. Die Dotierwassermenge ist durch den Gewässerpegel TROSEC L076 (Pegel P1), der sich rund einen Kilometer flussauswärts befindet, festgelegt und beträgt aktuell 250 l/s.

(Ausnahme-)Bewilligungen: 
Art. 8 BGF, Art. 48 WBG, Art. 29 GSchG, Art. 24 RPG

Standort / Parzelle-Nr.
Urtenensumpf / 1855

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen

Auflage- und Einsprachefrist
ab 23. August bis und mit 23. September 2024

Auflageort 
Gemeindeverwaltung Bätterkinden, Bahnhofstrasse 4, 3315 Bätterkinden

Einsprachestelle
Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3013 Bern

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet, im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten Einzeleinsprachen ist anzugeben, wer die Einsprache rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).

Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern

Zum Seitenanfang