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Öffentliche Planauflage

Der Gemeinderat Bätterkinden bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die UeO "Im Grund" (bestehend aus Überbauungsplan, Überbauungsvorschriften, Änderung Zonenplan und Baureglement sowie dem Erläuterungsbericht mit den Beilagen) zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 19. Juni bis 19. Juli 2025, in der Gemeindeschreiberei Bätterkinden öffentlich auf. 

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Bätterkinden einzureichen.

Bätterkinden, 5. Mai 2025
Der Gemeinderat

Überbauungsordnung 
Plan Überbauungsordnung
Erläuterungsbericht 
Vorprüfungsbericht​​​​​​​

 

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