Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) den Strassenplan für das unten stehende Vorhaben auf. Die Mitwirkung wird im Sinne von Art. 58 Abs. 3 Bst. c des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) im Rahmen des Einspracheverfahrens durchgeführt. Mitwirkungseingaben, Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Kantonsstrasse-Nr.: 251, Mülchi - Bätterkinden
Gemeinde: Bätterkinden
Vorhaben: 430.20241/Sanierung FG-Streifen Landshutstrasse Bätterkinden
Die Bevölkerung ist eingeladen, bis zum Ablauf der Auflagefrist ihre Anregungen und Hinweise, aber auch ihre Kritik, schriftlich bei der Auflagestelle einzureichen. Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben. Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Bätterkinden, Bahnhofstrasse 4, 3315 Bätterkinden; Bauverwaltung
Auflagedauer: vom 27.11.2024 bis am 10.01.2025
Aussteckung: Das Vorhaben ist im Gelände wie folgt ausgesteckt: Mittels Spraypunkten auf festen Belägen resp. Holzpflöcken auf nicht versiegeltem Boden.
Biel, 21.11.2024
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis III, Biel