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Steuererklärung 2024

Die Steuererklärung online ausfüllen – Ihre Vorteile gegen über dem Ausfüllen auf Papier:

  • Steuererklärung vollständig elektronisch freigeben und einreichen.
  • Belege via Computerablage hochladen oder mit dem Smartphone fotografieren und direkt hochladen.
  • Den eSteuerauszug der Bank hochladen und Daten automatisch ins Wertschriftenverzeichnis importieren.
  • Verschlüsselte Datenübertragung.
  • Steuererklärung für Drittpersonen ausfüllen, beispielsweise für Ihre Eltern und als Treuhänder/-in oder als Organisation für Ihre Kundinnen und Kunden.

In BE-Login können Sie zudem jederzeit:

  • den Stand der Rechnungen, Veranlagungen sowie Zahlungen abfragen.
  • QR-Rechnungen für Ihre Zahlungen bestellen.
  • Einsprachen online einreichen. Informationen unter www.taxme.ch


BE-Login mit AGOV
Der Kanton Bern verwendet künftig für den Zugang zu seinen E-Services auch AGOV, das Behörden-Login der Schweiz. An der Nutzung Ihrer E-Services und an Ihren bisher hinterlegten Daten ändert sich nichts. Seien Sie unbesorgt, die Umstellung gelingt für Sie ganz einfach. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess begleitet. Hierfür haben Sie Zeit bis Sommer 2025.
Mehr zu AGOV im Kanton Bern unter: www.be.ch/agov

ID-Code nachbestellen – neu online
Natürlichen Personen, die ihre Steuererklärung nicht in BE-Login ausfüllen und die Angaben auf dem Brief zur Steuererklärung nicht mehr zur Hand haben, können neue ID-Codes neu online nachbestellen: Online-Bestellung
Hierzu benötigen Sie eine im TaxMe-Online verifizierte E-Mail-Adresse. Bei der Bestellung sind die ZPV-Nummer, die AHV-Nummer sowie das Geburtsdatum einzugeben. Der ID-Code wird dann innerhalb von wenigen Sekunden an die eingegebene E-Mail-Adresse geschickt. Im Vergleich zur bisherigen Bestellung per Kontaktformular und der Zustellung per Briefpost innerhalb von zwei Arbeitstagen ist dies ein erheblicher Zeitgewinn. Wer über keine oder keine verifizierte E-Mail-Adresse verfügt, kann eine Bestell-Option für den Post-Versand anklicken.
Juristische Personen und virtuelle Steuersubjekte können die ID-Codes weiterhin ausschliesslich via Kontaktformular bestellen.

Fristverlängerung
Die ordentliche Einreichefrist finden Sie auf dem Brief zur Steuererklärung.
Informationen zur Fristverlängerung finden Sie hier: Fristverlängerungen

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