Die Einwohnergemeinde Bätterkinden bringt gestützt auf Artikel 60 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 i.V. mit Art. 122 Abs. 7 und 8 der kantonalen Bauverordnung vom 6. März 1985 die vom Gemeinderat am 31. Oktober 2022 beschlossenen Änderungen im Genehmigungsverfahren zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderungen im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen. Die Änderungen wurden aufgrund der Anhörung vom Amt für Gemeinden und Raumordnung i.S. von Art. 61 Abs. 3 BauG im Genehmigungsverfahren beschlossen.
Es betrifft dies:
- Zonenplan Gewässerräume: Im Zonenplan Gewässerräume 1:5'000 ist der Bereich, der auch im Zonenplan Gewässerräume 1:2'500 enthalten ist, neu als solcher dargestellt. Die Legende im Zonenplan Gewässerräume 1:5'000 wurde so angepasst, dass alles innerhalb dieses Bereichs lediglich einen hinweisenden Charakter hat. Begründung: Es können nicht zwei separate Pläne für denselben Bereich genehmigt werden.
- Zonenplan Gewässerräume: Der Gewässerraum Emme zwischen den Gemeinden Biberist und Zielebach wurde auf 15 m ab Mittelwasserlinie erhöht. Begründung: Der Gewässerraum entlang der Emme zwischen den Gemeinden Biberist und Zielebach muss durchgehend 15 m ab Mittelwasserlinie betragen.
- Baureglement: Die Regelung zu den zulässigen Dachaufbauten in Art. 11 Abs. 4 Bst. a wurde dahingehend präzisiert, dass in Ortsbildschutzgebieten und bei schützens- und erhaltenswerten Baudenkmälern die Ge-samtlänge der Dachaufbauten max. 1/3 der Fassadenlänge des obersten Geschosses betragen darf. Be-gründung: Vorgabe und Praxis der kantonalen Denkmalpflege.
- Baureglement: Art. 12 Abs. 5 wurde mit der BAFU-Richtlinie «Mindesthöhe von Kaminen, Kamin-Empfehlung des Bundesamtes für Umwelt, BAFU, Dezember 2018» präzisiert. Begründung: Es muss fest-gehalten werden, um welche BAFU-Richtlinie es sich handelt.
- Zonenplan Gewässerräume: Die Lage der Grundwasserschutzzonen sind neu eingetragen. Begründung: Die Lage der Grundwasserschutzzonen dienen als wichtige Information für die betroffenen Grundeigentümer.
Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 15. Dezember 2022 bis 16. Januar 2023 in der Gemeindeverwaltung Bätterkinden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einsprachen und Beschwerden sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Bätterkinden zuhanden des Gemeinderates einzureichen.
Teil-Ortsplanungsrevision Bätterkinden Erläuterungsbericht
Teil-Ortsplanungsrevision Bätterkinden Baureglement
Zonenplan Gewässerräume Situation 1 : 5'000
Zonenplan Gewässerräume Situation 1 : 2'500