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Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern

Damit Fliessgewässer ihre natürliche Funktion erfüllen und die am Wasser bereits bestehenden Recht sowie die Interessen der Unterlieger gewahrt werden können, braucht es unterhalb von Wasserentnahmen ausreichend Wasser in den Fluss- und Bachbetten.

Jede Wasserentnahme aus einem Oberflächengewässer ohne feste Einrichtung bedarf einer Bewilligung der Gemeinde. Jegliche Entnahme mit Giesskannen ist gestattet. Sämtliche Wasserentnahmevorrichtungen sollten mit einer blauen Marke versehen sein, die auf die geltende Bewilligung verweist. In der Gemeinde Bätterkinden ist eine Bewilligung für den gesteigerten Gemeingebrauch nur im Dorfbach nach vorgängiger Zustimmung des Amtes für Wasser und Abfall möglich. Weitere Informationen sowie Unterlagen finden Sie auf der Homepage des Amtes für Wasser und Abfall des Kantons Bern (www.bvd.be.ch > Themen > Wasser > Wassernutzung > Wasserentnahmen bei Trockenheit).

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