Nach Artikel 8 Absatz 2 des Organisationsreglements 2012 sind Nachkredite zu gebundenen Ausgaben zu publizieren, wenn der Gesamtkredit die ordentliche Kreditzuständigkeit des Gemeinderates für neue Ausgaben übersteigt. An seiner Sitzung vom 20. April 2026 hat der Gemeinderat im Rahmen der Verabschiedung der Jahresrechnung 2025 folgenden Nachkredit zu gebundenen Ausgaben beschlossen:
- Einlage in SF Vorfinanzierung Verwaltungsvermögen, Nachkredit CHF 1'018'598.61; Gesamtkredit CHF 1'018'598.61.
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amtshaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E., Beschwerde erhoben werden, sofern die Meinung besteht, es handle sich nicht um gebundene Ausgaben.
Kontaktstelle
Gemeinde Bätterkinden - Gemeinderat
Bahnhofstrasse 4
3315 Bätterkinden
Frist
Ablauf der Frist: 01.12.2026

