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Einladung zur Gemeindeversammlung

Mittwoch, 2. Dezember 2026, 19.30 Uhr, in der Saal Anlage Bätterkinden SAB, Landshutstrasse 27, 3315 Bätterkinden

Traktanden

  1. Organisationsreglement; Genehmigung der Änderung
  2. Sanierung Industriestrasse; Genehmigung Verpflichtungskredit CHF 800'000
  3. Budget 2027; Genehmigung 
  4. Finanzplan 2027 bis 2031; Kenntnisnahme 
  5. Verschiedenes
    Ehrung der Jungbürgerinnen und Jungbürger
    Begrüssung der Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger 

Aktenauflage
Die Unterlagen zur Gemeindeversammlung können ab 2. November 2026 am Schalter der Gemeindeschreiberei eingesehen und auf der Website www.baetterkinden.ch heruntergeladen werden.

Teilnahmeberechtigte
Die Versammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde Bätterkinden wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Personen.

Rechtsmittel / Einsichtnahme
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amtshaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau im Emmental, einzureichen (Art. 60ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht).
 

Teilrevision des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Bätterkinden - Änderungen
Organisationsreglement vom 28. November 2011
Mitwirkungsbericht
Budget 2027
Finanzplan 2027 bis 2031

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