Gefahrenstufe
Die Waldbrandgefahr wird in entlang vom Jurasüdfuss als «gross» (Stufe 4) beurteilt. In allen anderen Regionen des Kantons Bern wird die Waldbrandgefahr als «erheblich» (Stufe 3) beurteilt.
Zu welchem Regierungsstatthalteramt bzw. Verwaltungskreis gehört meine Wohngemeinde? Hier finden Sie die Angaben.
Verhaltenshinweise bei «gross» (Stufe 4)
Grundsätzlich auf Feuer im Wald, inklusive Wytweiden, und in der Nähe des Waldes (50 m Abstand) verzichten. Mit grösster Vorsicht können fest eingerichtete Feuerstellen (mit betoniertem Boden) benutzt werden. Bei Wind ganz davon absehen. Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen. Anweisungen der Behörden unbedingt befolgen.
Verhaltenshinweise bei «erheblich» (Stufe 3)
Bei windigen Verhältnissen auf Feuer verzichten. Im oder am Wald, inkl. Wytweiden, nur in fest einge richteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) und mit grösster Vorsicht feuern. Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen. Vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen.
Das Amt für Wald und Naturgefahren beobachtet die Waldbrandgefahr laufend. Das Bulletin wird bei wesentlichen Änderungen der Gefahrenlage angepasst.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Bern.


