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Erhebliche Waldbrandgefahr in der nördlichen Kantonshälfte

 

 

 

 

 

Gefahrenstufe
Die Waldbrandgefahr wird in folgenden Regionen des Kantons Bern als «erheblich» (Stufe 3) beurteilt:
• Berner Jura
• Mittelland
• Voralpen (ohne Gantrischgebiet und ohne oberes Emmental)
In allen anderen Regionen des Kantons Bern wird die Waldbrandgefahr als «mässig» (Stufe 2) beurteilt.

Zu welchem Regierungsstatthalteramt bzw. Verwaltungskreis gehört meine Wohngemeinde? Hier finden Sie die Angaben.

Verhaltenshinweise
Bei windigen Verhältnissen ganz auf Feuer verzichten.
Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen.
Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.

Das Amt für Wald und Naturgefahren beobachtet die Waldbrandgefahr laufend. Das Bulletin wird bei wesentlichen Änderungen der Gefahrenlage angepasst.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Bern.

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