Menu

Erlassänderung – Änderung Gebührenverordnung 2014 – Inkraftsetzung

Die vom Gemeinderat am 30. März 2026 erlassenen Änderungen der Gebührenverordnung, treten, unter Vorbehalt allfälliger dagegen erhobenen Beschwerden, am 1. Juni 2026 in Kraft. Die Änderungen liegen vom 13. April 2026 bis 12. Mai 2026 bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittel / Einsichtnahme
Gegen den Erlass kann während der Auflagefrist beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i. E., Beschwerde erhoben werden.

Gebührenverordnung

Zum Seitenanfang