Fakultatives Referendum
Nach Art. 13 Abs. 2 des Organisationsreglements der Gemeinde Bätterkinden beschliesst der Gemeinderat über neue, einmalige Ausgaben bis CHF 150‘000 abschliessend, bis CHF 300‘000 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums.
Folgender Gemeinderatsbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum:
Schulstandort Dorfmatt Bätterkinden - Anschaffung von Bürocontainern und Neugestaltung von Teamzimmern; Genehmigung Verpflichtungskredit von CHF 210'000
Ablauf der Referendumsfrist: 22. September 2025
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 74
Einreichungsstelle: Gemeinderat
Bahnhofstrasse 4
3315 Bätterkinden