Dispositionsbeurteilung Waldbrandgefahr 20.08.2026, 12 Uhr
Gefahrenstufe
Die Waldbrandgefahr wird in folgenden Regionen des Kantons Bern als «gross» beurteilt (Stufe 4):
- Berner Jura, Mitteland, Voralpen und Veraltungskreis Thun
Die Waldbrandgefahr wird in folgender Region des Kantons Bern als «erheblich» beurteilt (Stufe 3):
- Berner Oberland (Verwaltungskreise Obersimmental-Saanen, Frutigen-Niedersimmental und Interlaken-Haslital)
Verhaltenshinweise
Aktuell gilt in den Verwaltungskreisen Jura bernois, Biel-Bienne, Seeland, Oberaargau, Emmental, Bern-Mittelland und Thun ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
In den Verwaltungskreisen Obersimmental-Saanen, Frutigen-Niedersimmental und Interlaken-Oberhasli wird das Feuerverbot im Wald und Waldesnähe ab heute Donnerstagmittag aufgehoben. Es gelten die Verhaltenshinweise für die erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3): Bei windigen Verhältnissen auf Feuer verzichten. Ohne Wind Feuer im Freien nur noch in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Bo-den) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen. Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.
Gefahrenbeschrieb
In Regionen mit «grosser» Wald- und Flurbrandgefahr (Stufe 4) können Brände leicht entstehen. Die Streuschicht ist vielerorts noch oder wieder trocken und kann sich leicht entzünden. Die Feuerintensität und die Ausbreitung sind durch den hohen Anteil an trockenem Brandgut gross. Das Feuer brennt tief, die Flammenlänge ist gross. Feuer können im Boden weiterschwelen. Kronenfeuer sind in niederen Na-delholzbeständen oder an Hanglagen zu erwarten. Mit Wind ist in leicht entzündbarem Brandgut und in Nadelholzbeständen Flugfeuer zu erwarten.
Achtung!: Insbesondere bei Bränden in Nadelholzbeständen in Hanglage muss mit gefährlichem Feuerverhalten gerechnet werden. Windböen führen zu einer schnellen Feuerausbreitung.
In Regionen mit «erheblicher» Wald- und Flurbrandgefahr (Stufe 3) können Flächenbrände entstehen. Die Streuschicht wurde mit den Niederschlägen angefeuchtet. Die unteren Bodenschichten sind weiter-hin verbreitet trocken und brandfördernd. Brandintensität und -tiefe sind voraussichtlich erheblich. Ent-standene Feuer können im Boden weiterschwelen. Kronenfeuer sind im Nadelholz bei (niedrigen) Einzel-bäumen / Baumgruppen sowie an Hanglagen möglich. Flugfeuer ist mit Wind insbesondere in leicht ent-zündbarem Brandgut und Nadelholzbeständen möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Bern.

