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Grosse Waldbrandgefahr / Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50m Abstand)

Massnahmen / Dispositionsbeurteilung ab 06.08.2026, 12 Uhr


Gefahrenstufe
Die Waldbrandgefahr wird im ganzen Kanton Bern als «gross» beurteilt (Stufe 4).

Verhaltenshinweise
Die Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern haben aufgrund der grossen Waldbrandgefahr ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 m Abstand) erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe ist bis auf Widerruf im ganzen Kanton untersagt.
Ausserhalb der Verbotsgebiete bei windigen Verhältnissen oder prognostiziertem kräftigem Wind unbedingt ganz auf Feuer verzichten. Ohne Wind Feuer nur mit grösster Vorsicht entfachen, immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Bern.

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