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Kantonsweites Feuerwerksverbot und Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe / Waldbrandgefahr

Massnahmen / Dispositionsbeurteilung ab 30.07.2026, 12 Uhr

Geltende Massnahmen
Im ganzen Kanton Bern gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter).
Im ganzen Kanton Bern sind Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen auch über den Nationalfeiertag verboten.

Gefahrenstufe
Die Waldbrandgefahr wird im ganzen Kanton Bern als «gross» beurteilt (Stufe 4).

Verhaltenshinweise
In Regionen mit grosser Waldbrandgefahr (Stufe 4) auf Feuer im Wald und in der Nähe des Waldes (mind. 50 m Abstand) verzichten. Anweisungen der Behörden unbedingt befolgen.
Ausserhalb der Verbotsgebiete bei windigen Verhältnissen oder prognostiziertem Wind unbedingt ganz auf Feuer verzichten. Ohne Wind Feuer nur noch in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betonier-tem Boden) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen. Feuer immer be-obachten und Funkenwurf sofort löschen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Bern.

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