Gefahrenstufe
Die Waldbrandgefahr wird in folgenden Regionen des Kantons Bern als «gross» beurteilt (Stufe 4):
- Berner Jura
- Seeland
- Nördlicher Oberaargau
Die Waldbrandgefahr wird in folgenden Regionen des Kantons Bern als «erheblich» beurteilt (Stufe 3):
- Mittelland
- Voralpen
Im Berner Oberland wird die Waldbrandgefahr als «mässig» beurteilt (Stufe 2).
Verhaltenshinweise
- Bei windigen Verhältnissen auf Feuer verzichten.
- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen.
- Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.
Das Amt für Wald und Naturgefahren beobachtet die Waldbrandgefahr laufend. Das Bulletin wird bei wesentlichen Änderungen der Gefahrenlage angepasst.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Bern.


