Sind Sie neu Hundehalter/-in geworden oder haben keinen Hund mehr? Dann informieren Sie uns bitte bis am 31. Juli 2025 (gemeinde(at)baetterkinden.ch, T 032 666 42 60 oder persönlich am Schalter).
Die Hundetaxe beträgt jährlich 80 Franken pro Hund und wird allen der Gemeinde bekannten Hundehaltern in Rechnung gestellt. Taxpflichtig sind Hundehalter/-innen, welche am 1. August 2025 in der Gemeinde Wohnsitz haben, sofern ihr Hund älter als sechs Monate ist.
Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip versehen und in der AMICUS-Datenbank registriert sein. Die Kennzeichnung erfolgt durch einen Tierarzt. Sämtliche Änderungen müssen durch die Hundehalter/-innen bei der AMICUS-Datenbank selbst gemeldet werden. Der Mikrochip ersetzt die Hundemarke. Verlorengegangene oder beschädigte Kontrollmarken werden nicht mehr ersetzt.
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