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Hundetaxe 2026

Sind Sie neu Hundehalterin oder Hundehalter geworden oder haben keinen Hund mehr? Dann informieren Sie uns bitte bis am 31. Juli 2026 (finanzen(at)baetterkinden.ch, T 032 666 42 60 oder persönlich am Schalter).

Die Hundetaxe beträgt jährlich 80 Franken pro Hund und wird allen der Gemeinde bekannten Hundehalterinnen und Hundehaltern in Rechnung gestellt. Taxpflichtig sind Hundehalterinnen und Hundehalter, welche am 1. August 2026 in der Gemeinde Wohnsitz haben, sofern ihr Hund älter als sechs Monate ist.

Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip versehen und in der AMICUS-Datenbank registriert sein. Die Kennzeichnung erfolgt durch einen Tierarzt. Sämtliche Änderungen müssen durch die Hundehalterinnen und Hundehalter bei der AMICUS-Datenbank selbst gemeldet werden. Der Mikrochip ersetzt die Hundemarke. Verlorengegangene oder beschädigte Kontrollmarken werden nicht mehr ersetzt.

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