Der Gemeinderat Bätterkinden bringt die Änderung des Organisationsreglements Bätterkinden (OgR) vom 1. Juli 2026 bis 31. August 2026 zur öffentlichen Mitwirkung gemäss Art. 30 OgR.
Im Rahmen einer Überprüfung sämtlicher Gemeindeerlasse wurde die Aktualität des Organisationsreglements geprüft. Der Gemeinderat beabsichtigt hauptsächlich, einige Zuständigkeiten von der Gemeindeversammlung zur Urnenabstimmung zu verschieben und die Aufgaben der Ressorts und Kommissionen zur besseren Ausgewogenheit anzupassen.
Die Mitwirkungsunterlagen können während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 4, 3315 Bätterkinden, sowie im Internet unter www.baetterkinden.ch eingesehen werden. Bitte die reduzierten Sommeröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung beachten.
Während der Auflagefrist können dem Gemeinderat, Bahnhofstrasse 4. 3315 Bätterkinden, gemeinde(at)baetterkinden.ch, schriftliche oder elektronische Stellungnahmen eingereicht werden.
Organisationsreglement 2012
Änderungen
Mitwirkungsfragebogen

