Gefahrenstufe
Die Waldbrandgefahr wird in folgenden Regionen des Kantons Bern als «mässig» (Stufe 2) beurteilt:
• Berner Jura
• Mittelland
In allen anderen Regionen des Kantons Bern wird die Waldbrandgefahr als «gering» (Stufe 1) beurteilt.
Zu welchem Regierungsstatthalteramt bzw. Verwaltungskreis gehört meine Wohngemeinde? Hier finden Sie die Angaben.
Gefahrenbeschrieb
In Regionen mit «mässiger» Wald- und Flurbrandgefahr (Stufe 2) können kleine Feuer entstehen. Die Streuschicht wird feucht und entzündungshemmend. Die unteren Bodenschichten sind noch trocken. Brandintensität und -tiefe sind voraussichtlich mässig. Boden- bzw. Lauffeuer sind nur selten zu erwarten, Kronenfeuer sind im Nadelholz bei (niedrigen) Einzelbäumen / Baumgruppen sowie an Hanglagen
vereinzelt möglich.
In Regionen mit «geringer» Wald- und Flurbrandgefahr (Stufe 1) können kleine Feuer nicht ganz ausgeschlossen werden. Deren Ausbreitungsgeschwindigkeit und Brandintensität ist erwartungsgemäss gering.
Mit zunehmendem Wind und in dürrer Vegetation kann die Ausbreitungsgeschwindigkeit kurzfristig zunehmen.
Die lokale Waldbrandgefahr kann von der angegebenen generellen Waldbrandgefahr abweichen, insbesondere in südost- bis südwestexponierten Lagen ist sie tendenziell grösser. Bei zunehmendem Wind
und / oder in Lagen mit einem grossen Anteil dürrer Vegetation nimmt die Waldbrandgefahr rasch zu.
Das Amt für Wald und Naturgefahren beobachtet die Waldbrandgefahr laufend. Das Bulletin wird bei wesentlichen Änderungen der Gefahrenlage angepasst.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Bern.


