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Teilrevision Ortsplanung – Anpassung BMBV und Ausscheidung Gewässerräume

Stand Anfang 2023

Die Unterlagen der Teilrevision wurden am 15. September 2021 dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Genehmigung zugestellt. Lange hat die Gemeinde nichts mehr gehört. Wegen Überlastung der zuständigen kantonalen Stelle wurde die Gemeinde dann immer wieder vertröstet. Anfang Juni 2022 hat der Gemeinderat bei der zuständigen Regierungsrätin diesbezüglich interveniert. 

Im Juli 2022 wurde seitens AGR im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zur Genehmigung der Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Bätterkinden festgestellt, dass die an der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2021 beschlossene Vorlage nicht mit der Vorprüfung übereinstimmt. Die Gemeinde wurde im Rahmen einer Anhörung ersucht, die problematischen Punkte zu überprüfen. Der Gemeinderat hat anschliessend die Teilrevision in folgenden Punkten den kantonalen Vorgaben angepasst:
- Vereinheitlichung der Zonenpläne
- Gewässerraum entlang der Emme 
- Regelung der zulässigen Dachaufbauten
- Präzisierung der BAFU-Richtlinien 
- Darstellung von Gewässerschutzzonen in den Gewässerraumplänen 

Die obgenannten Anpassungen wurden vom 15. Dezember 2022 bis 16. Januar 2023 zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt. Dagegen sind keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat hat demnach die geringfügigen Änderungen der Teil-Ortsplanungsrevision genehmigt. Das weitere Vorgehen sieht vor, dass der Kanton über die unbereinigten Punkte entscheiden wird und diese im Rahmen einer Verfügung eröffnet. Auch dagegen können die Berechtigten das Rechtsmittel ergreifen. Aktuell ist unklar, bis wann mit der Rechtskraft der Teilrevision der Ortsplanung Bätterkinden gerechnet werden kann. 

 

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