Menu

Räumliches Entwicklungskonzept (REK)

Das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) wurde an einer Klausursitzung des Gemeinderats beraten und anschliessend an einer Informationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt. Die im Zuge der anschliessenden öffentlichen Vernehmlassung eingegangenen Anliegen wurden geprüft und dort angepasst, wo sich aus der Vernehmlassung neue Gesichtspunkte ergeben haben, die aus Sicht der Behörden eine Änderung erforderlich machen. Das REK wurde am 16. Februar 2026 durch den Gemeinderat beschlossen.

Mit den im REK formulierten Schwerpunkten beginnt die Revision des Baureglements und des Zonenplans. Diese Arbeiten werden das gesamte Jahr 2026 in Anspruch nehmen. Die Vernehmlassung zum REK war nur eine von mehreren Mitwirkungsmöglichkeiten im Rahmen der Ortsplanungsrevision: In der ersten Hälfte 2027 ist das öffentliche Informations- und Mitwirkungsverfahren geplant. Dann wird die Gemeinde über die konkreten Anpassungen an Baureglement und Zonenplan informieren. Im Rahmen der darauffolgenden öffentlichen Auflage mit Einsprachemöglichkeit wird die Bevölkerung zur Stellungnahme eingeladen. Den Abschluss bildet der Entscheid über die Ortsplanungsrevision an der Gemeindeversammlung.

REK
REK Plan

Zum Seitenanfang