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Teilrevision Ortsplanung – Anpassung BMBV und Ausscheidung Gewässerräume

Teilrevision Ortsplanung Bätterkinden – 4. öffentliche Planauflage, geringfügige Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 (BauV) im Rahmen der Anhörung

Der Gemeinderat Bätterkinden bringt gestützt auf Artikel 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 BauV die geringfügigen Änderungen aus der kantonalen Anhörung gegenüber den zur Auflage gebrachten Planungsakten zur öffentlichen Auflage:

Die Auflageakten umfassen:

-    Zonenplan Gewässerräume 1:2’500

-    Zonenplan Gewässerräume 1:5’000

Änderungen gegenüber der 3. Auflage:

-           Limpachkanal: Auf den Parzellen Nrn. 282, 1981 und 285 ist der Gewässerraum auf 17.50m ab Gewässerachse festgelegt worden.

-           Entebach: Bis und mit Parzelle Nr. 1368 ist ein Gewässerraum von 11.00m ausgeschieden worden. Im Weiteren wird der Verlauf des Entebach auch ausserhalb der Bauzone dargestellt. Der genaue Gewässerverlauf wurde mittels Sondierung der Leitung ermittelt.

-           Mülibach: Der Gewässerraum beträgt durchgehend 36.00m. Dort wo der GWR 27.00m bisher betrug, ist er entsprechend vergrössert worden.

-           Fabrikkanal: Ab Gewässerachse beträgt der Gewässerraum durchgehen 16.50m. Dort wo der GWR ab Achse 13.50m betrug, ist er entsprechend vergrössert worden.

-           Dorfbach: Im Bereich der (Teil-)Parzellen Nrn. 736, 1835 und 1836 ist eine grüne Fläche ersichtlich. Da es sich vorliegend nicht um Wald handelt, ist die Fläche etwas verwirrend. Die Fläche wird grau (analog den Bauzonen) dargestellt.

-           Der Schulbach wird im Bereich der neuen Turnhalle mit den neuen (offenen) Linienführung dargestellt.

Zur Information (nicht einspracherelevant):

- Erläuterungsbericht inkl. Mitwirkungsbericht

- Baureglement

Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 3. Juli 2025 bis 4. August 2025 in der Gemeindeverwaltung Bätterkinden öffentlich zur Einsichtnahme auf und sind auf www.baetterkinden.ch aufgeschaltet.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Bätterkinden zuhanden des Gemeinderates einzureichen.

Bei Vorliegen von Einsprachen wird zu Einspracheverhandlungen eingeladen.

Bätterkinden, 30. Juni 2025

Gemeinderat         

-Baureglement mit Änderungen
-Zonenplan Gewässerraume 1:2'500
-Zonenplan Gewässerräume 1:5'000
-Erläuterungsbericht         

Stand Anfang 2023

Die Unterlagen der Teilrevision wurden am 15. September 2021 dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Genehmigung zugestellt. Lange hat die Gemeinde nichts mehr gehört. Wegen Überlastung der zuständigen kantonalen Stelle wurde die Gemeinde dann immer wieder vertröstet. Anfang Juni 2022 hat der Gemeinderat bei der zuständigen Regierungsrätin diesbezüglich interveniert. 

Im Juli 2022 wurde seitens AGR im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zur Genehmigung der Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Bätterkinden festgestellt, dass die an der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2021 beschlossene Vorlage nicht mit der Vorprüfung übereinstimmt. Die Gemeinde wurde im Rahmen einer Anhörung ersucht, die problematischen Punkte zu überprüfen. Der Gemeinderat hat anschliessend die Teilrevision in folgenden Punkten den kantonalen Vorgaben angepasst:
- Vereinheitlichung der Zonenpläne
- Gewässerraum entlang der Emme 
- Regelung der zulässigen Dachaufbauten
- Präzisierung der BAFU-Richtlinien 
- Darstellung von Gewässerschutzzonen in den Gewässerraumplänen 

Die obgenannten Anpassungen wurden vom 15. Dezember 2022 bis 16. Januar 2023 zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt. Dagegen sind keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat hat demnach die geringfügigen Änderungen der Teil-Ortsplanungsrevision genehmigt. Das weitere Vorgehen sieht vor, dass der Kanton über die unbereinigten Punkte entscheiden wird und diese im Rahmen einer Verfügung eröffnet. Auch dagegen können die Berechtigten das Rechtsmittel ergreifen. Aktuell ist unklar, bis wann mit der Rechtskraft der Teilrevision der Ortsplanung Bätterkinden gerechnet werden kann. 

 

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